Neues Verpackungsgesetz passiert den Bundesrat
Pressemitteilung des BMUB, vom Berlin, 12. Mai 2017
Kreislaufwirtschaft
Neues Verpackungsgesetz passiert den Bundesrat
Künftig mehr Recycling und höhere Effizienz
Das Verpackungsgesetz hat heute im Bundesrat die letzte parlamentarische
Hürde genommen. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die Länder
den Kompromiss akzeptiert, den das Bundesumweltministerium erarbeitet
hatte. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßte die
Entscheidung des Bundesrats als einen Sieg der Vernunft. Mit dem neuen
Gesetz wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel
ist es, das Recycling – aber auch die Vermeidung – von
Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern.
Hendricks: „Das Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Schritt bei der
Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Ich bin erleichtert, dass es
nach zähem Ringen gelungen ist, einen tragfähigen Kompromiss zu finden,
der die unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt – und
der vor allem der Umwelt nützt.“
Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen zukünftig
deutlich höhere Recycling-Quoten für die bei ihnen lizenzierten und von
ihnen erfassten Verpackungen erreichen. So steigt zum Beispiel die
Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent bis zum
Jahr 2022 auf 63 Prozent. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden
die Recycling-Quoten deutlich erhöht, bei Metallen, Glas und Papier auf
90 Prozent. Außerdem sind bei den Lizenzentgelten der dualen Systeme
ökologische Aspekte stärker zu berücksichtigen. Hersteller sollen somit
Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu
berücksichtigen. Von den hohen Anforderungen werden auch spürbare
Impulse zur Abfallvermeidung aus-gehen.
Zudem werden Mehrwegverpackungen besonders gefördert. Bei
Getränkeverpackungen wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent angestrebt.
Dazu sollen eine Hinweispflicht an den Getränkeregalen sowie die
Ausweitung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen, zum Beispiel
auf Fruchtschorlen, beitragen.
Die Entsorgung im Wettbewerb wird auch zukünftig für Effizienz und – im
Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher – für niedrige Kosten
sorgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu
gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den
Produktverantwortlichen, das heißt von Handel und Industrie, finanziert
wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und
Standardisierungsstelle.
Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie
entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen gesammelt wird oder in
Säcken. Sie entscheiden auch, wann und wie oft abgeholt wird. Damit
können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt
werden.
Die Kommunen können auch entscheiden, ob sie weitere Abfälle aus
Kunststoff und Metall gemeinsam mit den dualen Systemen in einer
Wertstofftonne sammeln wollen. Eine Verständigung auf ein
Wertstoffgesetz, das bundesweit die verpflichtende Einführung von
Wertstofftonnen vorsah, war zwar nicht möglich. Wenn die Kommunen das
wollen, können die Bürgerinnen und Bürger nun jedoch auf der Grundlage
des Verpackungsgesetzes flächendeckend Wertstofftonnen bekommen.
Das Verpackungsgesetz wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie unter:
http://www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-detailansicht/?no_cache=1&tx_irfaq_pi1[cat]=44